Fahrleitungen im Nahverkehr umfassen Oberleitungsanlagen für Straßen-, Stadt- und U-Bahnen. Für Nahverkehrsanlagen sind Vorschriften und Bestimmungen maßgebend, die in der Bau- und Betriebsordnung für Straßenbahnen (BoStrab) zusammengefasst sind.
Im Nahverkehr gibt es kein einheitliches Zeichnungswerk, nach denen Fahrleitungsanlagen erstellt werden. Die Planung einer Anlage erfolgt im Allgemeinen anhand der vom Kunden bereitgestellten Streckenpläne und Ausschreibungsunterlagen. Ortsbesichtigungen und Streckenbegehungen vor Ort sind für die Planungen wichtig, um die Möglichkeiten für Maststandorte und Wandbefestigungen zu überprüfen.
Unser Leistungsspektrum enthält:
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Planungsleistungen (Lph. 1-9 gemäß HOAI) für Einfachfahrleitungen mit nachgespannten Fahrdraht
- Einfachfahrleitungen mit fest verlegtem Fahrdraht
- Beiseilfahrleitung
- Flachkettenfahrleitung
- Hochkettenfahrleitung
- Tunnelfahrleitung
Zu den besonderen Leistungsbereichen gehören:
- die Begutachtung von Bestandsanlagen/ Nachrechnungen
- Spezialanwendungen,wie Erdungskonzepte und Erdungsplanungen
- Planung von Fahrleitungskreuzungen und Abzweigen
- Planung von Fahrleitungen auf Betriebshöfen